Organisation

Gasthaus zum Kreuz Siebnach
Organisatorisches zur Veranstaltung / Kostenpauschalen und Gebühren

1. Für die Bewirtung von Veranstaltungen stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
Saal (ca. 200 Personen), Gaststube (ca. 50 Personen), Schützenheim (ca. 40 Personen)

2. Der Saal alleine wird nicht fremdvermietet, d. h. es fällt hier somit keine Kostenpauschale an.

3. Der Getränkeausschank wird ausschließlich vom Schützenverein Siebnach durchgeführt. Ausschankende ist spätestens um 2:00 Uhr.

4. Sollte die Gaststube oder das Schützenheim ohne Getränkeausschank oder Bewirtung jeglicher Art genutzt werden, fällt eine Kostenpauschale von 30,00 € an.

5. Werden die Speisen vom Gasthaus zum Kreuz zubereitet und serviert, dann sind die Tischdecken,
Servietten, Kerzen, Menükarten und Bedienung inklusive. Kerzen und Servietten sind festzulegen,
Tischdecken sind weiß.

6. Bei Fremdanlieferung von Speisen (z. B. Kuchen, Nachspeise, Brotzeit, Partyservice) berechnen wir ein Tellergeld pro Gedeck in Höhe von 2,10 € für Bedienung und Spülen.

7. Werden Speisen vollständig vom Partyservice geliefert, erheben wir zusätzlich eine Kostenpauschale in Höhe von 4,00 € pro Person. Hier sind Tischdecken, Servietten und Kerzen inklusive.
Für die Nutzung unserer Kücheneinrichtung durch Externe berechnen wir eine Kostenpauschale von 30,00 € pro Stunde.

8. Ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung ist der Ablauf, das Menü, der Bestuhlungsplan sowie Kerzen und
Servietten festzulegen. Hier ziehen wir die Köchin und die Bedienung bei Bedarf mit hinzu.

9. Für die Tischdekoration bitten wir selber zu sorgen.

10. Anlieferung Tischdeko, Kuchen (Kühlraum steht zur Verfügung) oder Aufbau Musikkapellen sowie Aufbau Einlagen sind während der Öffnungszeiten und nach Vereinbarung möglich.

11. Ein Sektempfang kann auch im Freien mit Stehtischen und Sonnenschirmen durchgeführt werden.

12. Zum Brautverziehen stehen das Schützenheim und die Gaststube zur Verfügung. Bei entsprechend guter Witterung können wir auch das Brautverziehen im Garten bis max. 22 Uhr ermöglichen.
Zum Brautverziehen gewähren wir aus einer Weinauswahl einen Sonderpreis pro Flasche.

13. Im Saal steht eine Licht- und Audioanlage mit zwei Funkmikrofonen sowie ein Beamer (VGA, HDMI und Microsoft Wireless Display Adapter) zur Verfügung. Einweisung nach Vereinbarung möglich. Ein Test vorab wird empfohlen.

14. Wir bitten um Mitteilung, ob Speisen und Getränke voll übernommen werden. Eine individuelle Abrechnung
(Gäste als Selbstzahler z. B. für Spirituosen etc.) in bar ist möglich.

Für Speisen dient die bis drei Tage vor der Veranstaltung gemeldete Personenzahl als Berechnungsgrundlage.

Beschädigungen oder grobe Verschmutzungen im Gebäude, insbesondere durch Kerzenwachs oder Wunderkerzen, werden in Rechnung gestellt.

Eine Rechnung senden wir zur Überweisung zu. Sämtliche Preise verstehen sich inkl. MwSt.

15. Für Terminvereinbarung oder Fragen steht die Organisationsleiterin des Schützenvereins gerne zur Verfügung.
Eine verbindliche Terminzusage wird von uns schriftlich bestätigt.
 

Bestuhlungsvorschläge (pdf-Datei):

Saal 170 Personen

Saal 180 Personen

Saal 235 Personen