Online-Anmeldung:
Teilnahmebedingungen:
Für Schäden, verursacht durch beim Umzug teilnehmende Kfz, haftet in erster Linie die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung, d. h. hierzu benötigt der Kfz-Besitzer einen eigenen Haftpflichtvertrag, der die Teilnahme an Umzügen abdeckt. Fahrzeuge ohne diese Versicherung dürfen leider nicht am Umzug teilnehmen! Wir bitten um Verständnis und Einhaltung dieser Auflage.
Es darf keine Musik von Tonträgern jeglicher Art abgespielt werden. Wägen mit Werbung im geschäftlichen Sinne werden ausgeschlossen.
Die folgenden Richtlinien sind vom Teilnehmer bindend einzuhalten:
- Festwägen müssen nach Ankunft am Festplatz diesen zügig auf dem vorgegebenen Weg verlassen und am vorgegebenen Platz geparkt werden (Rettungswege).
- Die Aufstellung des Festumzuges am Sonntag, 17.05.2026 erfolgt ab 12:00 Uhr auf dem Radweg Richtung Kirch-Siebnach. Die Anfahrt bzw. Zufahrt zur Aufstellung ist nur über Kirch-Siebnach möglich.
- An- und Abfahrt erfolgt in eigener Haftung und außerhalb des Versicherungsschutzes des Volksfestumzuges
- Den Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten.
Das Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen erhalten Sie nach Anmeldung, ebenso die Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenrechtlichen Vorschriften.
Zustimmung zur Datenverarbeitung
Die Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung der Anmeldung werden erhoben und verarbeitet. Diese werden nach DSGVO gespeichert und nach
den Festtagen wieder gelöscht.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail (umzug@jubilaeum.siebnach.de) widerrufen.
Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Anmeldeschluss ist der 31.03.2026
