- Das Schießen ist gaugeschlossen, d.h. Teilnahmeberechtigt sind nur Schützen, die laut Schützenausweis bis zum 01.04.2026 als Erstmitglied im Gau Türkheim gemeldet sind sowie geladene Ehrengäste.
- Das Gauschießen 2026 wird nach der Schießordnung des BSSB, der Sportordnung des DSB sowie den Beschlüssen des Gauschützenmeisteramts und des veranstalteten Vereins durchgeführt.
- Es wird in 86833 Siebnach, Am Bach 11, auf elektronischen Meyton Schießanlagen geschossen.
- Es gelten die Reservierungsregeln für Schießstände, wie im Schießprogramm und auf der Homepage veröffentlicht.
- Die Klasseneinteilung weicht von der Sportordnung des DSB ab.
- Für Schüler und Jugendliche unter 14 Jahren ist vom jeweiligen Verein eine zur Obhut für Kinder befähigte Aufsicht zu stellen. Schüler im Sinne der Sportordnung des DSB dürfen keine Schießerleichterung verwenden.
- Schüler, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei der Anmeldung eine Sondergenehmigung des Landratsamtes vorweisen.
- Das Hilfsmittel Schlinge ist ab 60 Jahren erlaubt. Der Hocker ist ab 70 Jahren zugelassen. Körperbehinderte dürfen die im Schützenpass eingetragenen Hilfsmittel verwenden, beim Eintrag des Federbocks darf der Schütze mit der Schlinge schießen (gemäß SPO). Das Benutzen eines Federbocks ist nicht gestattet. Das Hilfsmittel Auflagebock ist ab Jahrgang 1975 erlaubt. Der Auflagebock und Hocker ohne Lehne ab Jahrgang 1960. Die jeweils benötigten Hilfsmittel sind vom Schützen selbst mitzubringen (Hocker, Schlinge, Auflagebock gemäß SPO DSB).
Die nicht abziehende Hand darf bei der Schlinge das Gewehr nicht halten. - Optische Zielhilfsmittel mit maximal 1,5-facher Vergrößerung (Adlerauge) dürfen verwendet werden.
- Den Weisungen der Aufsicht und der Schießleitung ist Folge zu leisten.
- Die Einlage muss durchgeschossen werden und ist nicht mit der Mannschaftswertung/Gaueinzelmeisterschaft kombinierbar.
- Für die Richtigkeit der Serien und die Eintragung von diesen in die Bollette ist jeder Schütze selbst verantwortlich.
- Bei gleicher Ring- oder Teilerzahl entscheidet die nächstbessere Deckserie oder Teiler.
- Sollten unerwartete Ereignisse einen ordnungsgemäßen Ablauf des Schießens in Frage stellen, bleibt unter Ausschluss des Rechtsweges der Schießleitung eine zeitliche oder räumliche Verlegung vorbehalten. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Jeder Schütze wird gebeten, bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten sofort bei der Standaufsicht Mitteilung zu machen. Unregelmäßigkeiten, auch der Versuch, ziehen den Ausschluss vom Schießen und den Preisverlust nach sich. Auch sonstige Vorgänge, die einer Klärung bedürfen, sind vom beobachtenden Schützen der Standaufsicht zu melden.
- Im Bereich der Schießanlagen gilt Alkohol- und Rauchverbot.
- Bei Andrang kann die Schießzeit begrenzt werden.
- Falsch angezeigte Ergebnisse auf den Ergebnislisten berechtigen nicht zum Anspruch auf einen Preis.
- Treffer, die aus technischen Gründen nicht angezeigt werden, gelten als nicht geschossen.
- Bei Reklamationen ist eine Gebühr von 20 € zu hinterlegen. Die Reklamation wird schnellstmöglich bewertet. Bei berechtigter Reklamation wird der Betrag erstattet. Ansonsten verfällt der Betrag zugunsten des Veranstalters. Die Einspruchsfrist beträgt vom Zeitpunkt der Auswertung an 2 Tage. Die Einspruchsfrist erlischt am 28.04.2026 um 24.00 Uhr. Die Reklamation muss schriftlich im Festbüro oder an eine der folgenden Adressen abgegeben werden: Schmid Manuel, Markt-Walder-Str. 8, 86833 Siebnach oder Wiedemann Martin, Edertalweg 11, 86833 Siebnach
- Jeder Schütze und Besucher der Schießanlagen ist für sein Sportgerät, seine Kleidung und alle mitgeführten Gegenstände selbst verantwortlich. Für Ereignisse, die außerhalb der Verantwortung des Veranstalters liegen, können keine Ansprüche erhoben werden.
- Sicherheit ist oberstes Gebot. Sportgeräte sind mit der vorgeschriebenen durchgezogenen Sicherheitsschnur in einer Warnfarbe, Pufferpatrone oder zugelassener Mündungsschoner gegen Unfälle zu sichern. Der Transport von Sportgeräten ist nur im abgesperrten Koffer oder in einer gesicherten Gewehrtasche erlaubt.
- Zur Abwicklung des Gauschießens und der Speicherung der Daten wird ein EDV-Programm verwendet. Die Auswertung erfolgt über Meyton.
- Mit der Teilnahme bzw. Anmeldung unterwirft sich der Schütze der Sportordnung des DSB, der Schießordnung des BSSB und den Allgemeinen Bestimmungen dieser Ausschreibung. Er erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten in entsprechenden Start- sowie Ergebnisdateien oder -listen veröffentlicht sowie elektronisch gespeichert werden. Einer Veröffentlichung dieser Daten sowie seiner Bildnisse in den neuen Medien und den Publikationen der Zeitungen (Tageszeitung, BSZ, DSZ) wird zugestimmt.
- Die Ergebnislisten werden während des Wettbewerbs in der Schießstätte sowie auf der Internetseite www.jubilaeum.siebnach.de veröffentlicht.
- Jeder Verein hat eine Person zur Preisverteilung abzustellen. Nicht abgeholte Preise verfallen 14 Tage nach der Preisverteilung und werden nicht nachgesandt. Jeder Schütze ist für die Einlösung der Gutscheine selbst verantwortlich. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Schießprogramm wurde dem Gauschützenmeisteramt vorgelegt und wird allen Schützen zur Teilnahme bestens empfohlen.
